Weiterhin gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II der Corona-Regeln. Da nun die Testspiele der Rückrunden-Vorbereitung anstehen, möchten wir nochmals auf die geltende 2G+ Regelung für Besucher/Zuschauer hinweisen!
Bis auf Weiteres haben ausschließlich Menschen Zutritt zu den Spielen im Kaiserstuhlstadion, die entweder gegen das Corona-Virus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind (Positiver Test innerhalb der vergangenen drei Monate, das Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen). Zusätzlich muss ein negatives Schnelltest- (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Besucherinnen und Besucher müssen somit
- entweder vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder
- von einer Covid-19-Erkrankung genesen sein (positiver Test innerhalb der vergangenen sechs Monate, das Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen)
PLUS
- zusätzlich einen negativen Schnelltest- (nicht älter als 24 Stunden, gerechnet vom Veranstaltungsende) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden, gerechnet vom Veranstaltungsende) vorlegen.
Beispiel: Findet ein Spiel am Sonntag um 13 Uhr statt, darf ein Antigen-Schnelltest frühestens am Samstag ab 15 Uhr und ein PCR-Test frühestens am Freitag ab 15 Uhr durchgeführt werden, damit er am Spieltag anerkannt wird.
- Bitte beachten Sie, dass Impfnachweise nur noch in digitaler Form gültig sind und
- führen zudem einen Personalausweis, Reisepass, Kinder- bzw. Schüler-/innenausweis oder Führerschein mit, den Sie bei Aufforderung durch das Sicherheits- und/oder Ordnungspersonal vorzeigen können.
Ausnahmen gelten in Baden-Württemberg bei Anwendung der 2G+-Regelung für folgende Personengruppen:
Kein Antigen-Test erforderlich bei:
- Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind.
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion erforderlich).
- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Schülerinnen und Schülern (unabhängig vom Alter) gegen Vorlage eines Kinder- oder Schüler-/innenausweises
Antigen-Test erforderlich bei:
- Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
– zusätzlich ärztlicher Nachweis erforderlich - Personen, für die es keine Impfempfehlung der STIKO gibt
– zusätzlich ärztlicher Nachweis erforderlich